Über den Tod hinaus
Es bleibt zurück
»Das letzte Hemd hat keine Taschen«, sagt ein Sprichwort. Und es hat recht: Wir können auf die letzte Reise nichts von dem mitnehmen, was wir im Leben angesammelt haben. Aber wir können dafür sorgen, dass das, was wir zurücklassen müssen, noch über unseren Tod hinaus für andere zum Segen wird.
Selbst bestimmen
Gerade wenn man keine nahen Angehörigen hat, stellt sich die Frage, wem man seinen Besitz hinterlassen soll. Selten wird die Wahl dabei auf den Staat fallen. Doch wurde kein Testament errichtet und sind gesetzliche Erben nicht zu ermitteln, so fällt das Erbe dem Staat zu.
Rechtzeitig handeln
Deshalb sollten wir rechtzeitig regeln, wem wir unser Vermögen zuwenden wollen. Der Wunsch ist berechtigt, dass der materielle Ertrag unseres Lebens für Ziele eingesetzt wird, die wir teilen. AVC oder eine andere gemeinnützige Institution durch das Testament zu bedenken ist eine gute Möglichkeit, über den Tod hinaus noch Gutes zu bewirken.
